Barrierefreiheitserklärung
Hinweise zur Barrierefreiheit
Unsere Dienstleistungen – und soweit anwendbar unsere Produkte – erfüllen die Anforderungen zur Barrierefreiheit nach BFSG und der BFSGV. Details hierzu – einschließlich möglicher Einschränkungen und Besonderheiten – siehe unsere Erklärung zur Barrierefreiheit nach Anlage 8 BFSG und unsere jeweilige Leistungsbeschreibung für die Dienstleistung und ggf. Produkte. Im Überblick gilt zusammenfassend:
Die wesentlichen vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit sind: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Für Wahrnehmung und Bedienbarkeit gilt das Prinzip der zwei Sinneskanäle (z.B. Sehen und Hören).
Für Telekommunikationsdienste ist innerhalb der Grenze nach § 14 BFSG Text in Echtzeit (RTT) sowie ein Video als Gesamtgesprächsdienst bereitzustellen.
Weitere wesentliche Rechte eines Verbrauchers siehe insbesondere §§ 32, 33 BFSG. Es besteht ein Anspruch auf Schlichtung nach § 34 BFSG. Insbesondere können Sie uns eine Rückmeldung geben oder Fragen stellen.
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